Verkehrsrecht

Hinweise zur Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen

Vollmachten

Für die Schadensregulierung und für die Anfrage bei der Polizei wird jeweils eine Vollmacht im Original benötigt.

Unfallfragebogen

Der Unfallfragebogen deckt die für eine Schadensregulierung erforderlichen Bereiche ab. Es müssen selbstverständlich nur die Fragen beantwortet werden, die für den betreffenden Unfall auch zutreffen.

Gutachterkosten

Die Gutachterkosten sind als Schadensposition von dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zu erstatten. Der Einfachheit halber zahlt der Rechtsanwalt üblicherweise diese Gutachterkosten direkt an den Sachverständigen, sobald eine Zahlung des Haftpflichtversicherers des Schädigers eingegangen ist.

Allerdings wird die Erstattungsfähigkeit der SV-Kosten bei Bagatellschäden verneint, wobei ungeklärt ist, wo die Grenze liegt, für viele Gerichte bei ca. 1000,00 EUR, andere stellen darauf ab, ob ein Laie den Bagatellschaden erkennen konnte. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, die gegnerische Haftpflichtversicherung um Begutachtung des Schadens zu ersuchen.

Reparatur: Ja oder Nein?

Sie können frei entscheiden, ob Sie die Unfallschäden in einer Fachwerkstatt oder durch einen Bekannten beheben lassen oder ob Sie auf eine Reparatur gänzlich verzichten. Im ersteren Fall erstattet die gegnerische Haftpflichtversicherung gegen Vorlage der Rechnung die entstandenen Reparaturkosten incl. Mehrwertsteuer, bei Reparatur durch Bekannte wird die Mehrwertsteuer nur auf die hierfür gekauften Ersatzteile erstattet, während bei einem Verzicht auf die Reparatur nur der Nettobetrag (also ohne Mehrwertsteuer) erstattet wird. Sie sollten darauf achten, dass sich aus der Reparaturrechnung ergibt, von wann bis wann sich das Fahrzeug in Reparatur befunden hat.

Sie sind nicht gezwungen, Ihr Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Falls Sie auf eine Reparatur verzichten, können Sie frei über die Entschädigungsleistung der Versicherung verfügen.

Die Erstattungsfähigkeit der Reparaturkosten wird nach oben durch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges begrenzt. Wenn Sie das Fahrzeug reparieren lassen sind bei bestimmten Fallkonstellationen die Reparaturkosten bis zur Höhe von 130 % des Wiederbeschaffungswertes erstattungsfähig.

Wenn Sie die Reparaturkosten fiktiv nach einem Gutachten verlangen, kürzen die Versicherungen die Stundenverrechnungssätze. Die Versicherung benennt Ihnen dann eine oder mehrere sogenannte Verweiswerkstätten mit niedrigeren Stundenverrechnungssätzen. Dies ist zulässig, wenn Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls älter als drei Jahre war. Sie haben Anspruch auf die vom Gutachter ermittelten höheren Stundenverrechnungssätze, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Fahrzeug (also auch während der Zeit eventueller Vorbesitzer) durchgehend in einer markengebundenen Werkstatt gewartet und repariert worden ist.

Liegt ein Totalschaden vor unterbreitet Ihnen die Versicherung regelmäßig ein konkretes Restwertangebot, das über dem im Gutachten benannten Restwertangebot liegt. Wenn dieses Angebot aus dem regionalen Markt stammt (wobei in der Praxis schon darüber gestritten wird, wo die Grenze des regionalen Marktes zu ziehen ist), Ihnen bei der Abholung keine Kosten entstehen und der Aufkäufer den Kaufpreis in bar bezahlt, sind Sie zur Annahme dieses konkreten höheren Restwertangebotes verpflichtet. Deshalb sollten Sie Ihr Fahrzeug noch nicht sofort nach der Begutachtung verkaufen, sondern das Restwertangebot der gegnerischen Versicherung abwarten. Da es Fallkonstellationen gibt, in denen Sie sich bei der Abrechnung selbst dann das höhere Restwertangebot der Versicherung entgegenhalten lassen müssen, wenn Sie das Fahrzeug schon verkauft haben, empfiehlt es sich, vor Verkauf des beschädigten Fahrzeuges das Gutachten mit dem Restwertangebot zuvor der Versicherung zur Stellungnahme vorzulegen.

Mietwagen

Für die Reparaturdauer können Sie entweder einen Mietwagen in Anspruch nehmen oder Nutzungsausfall geltend machen. Wenn Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen, sollten Sie unbedingt beachten, dass Sie mehrere Mietwagenfirmen kontaktieren und Angebote sammeln, um sich zu versichern, dass Sie den günstigsten Mietwagentarif bekommen, weil Ihnen eine Schadensminderungspflicht obliegt.

Die Versicherungen machen mittlerweile immer größere Schwierigkeiten, was die Erstattung von Mietwagenkosten anbetrifft, weshalb Sie sich im Vorfeld absichern sollten, dass die Mietwagenkosten voll erstattet werden. Auf jeden Fall sollten Sie ein Fahrzeug, das eine Klasse tiefer als Ihr Fahrzeug ist, anmieten, damit Ihnen ersparte Eigenkosten nicht abgezogen werden. Bitte lassen Sie sich von dem Autovermieter insoweit beraten und schriftlich zusichern, dass Ihnen ein Fahrzeug vermietet wird, bei welchem Sie keine Abzüge befürchten müssen, insbesondere der angebotene Preis ein sogenannter „Normal- oder Selbstzahlertarif“ ist. Sofern an dem Fahrzeug Totalschaden vorliegt, können Sie bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges für die vom Gutachter ermittelte übliche Wiederbeschaffungsdauer, regelmäßig zwölf bis vierzehn Tage, einen Mietwagen nehmen oder Nutzungsausfall geltend machen, wenn Sie tatsächlich ein Ersatzfahrzeug angeschafft haben.

Zwischenzeitlich gehen Versicherer auch dazu über, selbst Angebote über konkrete Fahrzeuge zu unterbreiten. Sofern Sie zu diesem Zeitpunkt noch kein Fahrzeug anderweitig angemietet haben sollten, ist zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten mit der Versicherung zu empfehlen, auf dieses Angebot einzugehen.

An- und Abmeldekosten

Falls Sie bei Totalschaden ein Ersatzfahrzeug angeschafft haben, bitte ich noch um Hereingabe von Belegen für die Abmelde- und Anmeldekosten des Altfahrzeugs bzw. des Neufahrzeugs, damit diese Position in die Schadensbezifferung mit aufgenommen werden kann.

Verletzung

Sofern Sie bei dem Unfall verletzt wurden, wird die beiliegende Schweigepflichtentbindungserklärung benötigt, damit Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden können.

Falls Ihnen schon ärztliche Atteste vorliegen, bitte ich Sie höflichst, mir diese in Kopie mitzuübersenden.

Formulare

Die erforderlichen Formulare können Sie auf unserer Homepage unter dem Reiter „Formulare“ als pdf-Datei herunterladen oder klicken Sie hier.

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