Terminsvollmacht gemäß § 141 ZPO
Diese Vollmacht ist erforderlich, wenn Ihr persönliches Erscheinen als Prozesspartei angeordnet ist, Sie jedoch nicht persönlich zum Termin erscheinen können und eine Person Ihres Vertrauens den Termin für Sie wahrnehmen soll. Bitte drucken Sie dieses Formular aus und senden dieses unterzeichnet im Original an uns.