Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Falls Sie Ansprüche wegen Gesundheitsschäden (Schmerzensgeld, Verdienstentgang usw.) gelten machen wollen, können Sie den Nachweis über Art und Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigung in der Regel durch eine Äußerung Ihres Arztes führen. Da der Arzt gegenüber Dritten Auskünfte nur dann erteilen darf, wenn er von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden wurde, benötigen Sie das nachfolgende Formular. Bitte drucken Sie dieses Formular aus und senden dieses unterzeichnet im Original an uns.